Rotkreuzkurs Bildungs- und BetreuungseinrichtungenFoto: M. Eram / DRK e.V.

Rotkreuzkurs Erste Hilfe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kindereinrichtung zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

Ansprechpartnerin

Sandra Ilks

Tel.: 03525 65 73-0
Mobil: 0162 44 04 444
ausbildung@drk-riesa.de

Dr. - Külz - Str. 37
01589 Riesa

Unser Kursangebot richtet sich an

  • Ersthelfer in Grundschulen und Kitas bzw. Horteinrichtungen,
  • alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe speziell auf Kinder ausgerichtet auffrischen möchten,
  • Betriebshelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.


Ab einer Teilnehmerzahl von mindestens zehn Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/Ihrer Einrichtung durch.

Anmeldung & Abrechnung

Diese Kurse planen wir in der Regel einrichtungsbezogen. Nehmen Sie daher bitte direkt mit unserer Ausbildungsleiterin Kontakt auf, um einen Termin hierfür nach Ihren Wünschen zu planen. 

Für die Abrechnung der Kurse sollten Sie:

  • Ihre zugehörige Unfallkasse (in Sachsen ist das die Unfallkasse Sachsen), 
  • Ihre Mitgliedsnummer bei der Unfallkasse kennen, 
  • die Durchführung des Kurses vorher dort anzeigen 
    und 
  • die Kostenübernahme gleichzeitig mit beantragen.
     

Beachten Sie dazu bitte unsere Hinweise unter folgendem LINK.

Ggf. regulär geplante Kurse entnehmen Sie der Kursanzeige unten auf dieser Seite, dort können Sie sich oder Ihre Mitarbeiter direkt online anmelden.

Hinweise

Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1  - Grundsätze der Prävention vom 01.01.2015) - hier genauer nach § 26 Abs. 3 - sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. 

Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren. 

Kurstage & Anmeldung

Aktuell werden keine Veranstaltungen dieses Typs für die Online-Anmeldung angeboten.