Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten. Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste Hilfe Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.
Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen sowie Änderungen in der Ersten Hilfe zu erfahren.
Für vorzugsweise große Unternehmen kann es Sinn machen, regelmäßig jährlich Kurse für die Aus- und Fortbildung von den eigenen Ersthelfern direkt im eigenen Unternehmen durchführen zu lassen.
Die Anmeldung zu unseren Kursen erfolgt online über den jeweiligen Kurstag - siehe unten. Hierzu sollten Sie Ihre zugehörige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse kennen, da Sie diese als Kostenträger hinterlegen, es sei denn, Sie oder Ihr Unternehmen zahlen die Kursgebühren.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen i.d.R. die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer im geforderten gesetzlichen Maß (meist 10% der Belegschaft; in Bau - und anderen Montage- bzw. Baustellenbetrieben auch mehr - bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft!).
Bringen Sie sich bitte Pausenverpflegung zum Lehrgang mit. Getränke und Kaffee erhalten Sie von uns.
Alle für die Abrechnung relevanten Informationen und notwendigen Formulare erhalten Sie nebst unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unseren folgenden Seiten:
Nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Originalformulars, ggf. zusätzlich mit der Kostenübernahmeerklärung der Unfallkassen, können wir den Teilnehmern am Ende des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung aushändigen.
Dann brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern, denn wir rechnen die Kursgebühren direkt mit Ihrer Unfallkasse oder zuständigen Berufsgenossenschaft ab.