Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe Grundlehrgang wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen, insbesondere auch im Betriebsablauf, macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Daher wendet sich dieser Lehrgang auch speziell als Grundkurs an betriebliche Ersthelfer.
"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Themen und Anwendungen:
Für vorzugsweise große Unternehmen kann es Sinn machen, regelmäßig jährlich Kurse für die Aus- und Fortbildung von den eigenen Ersthelfern direkt im eigenen Unternehmen durchführen zu lassen.
Die Anmeldung zu unseren regulären Kursen laut Jahreskursplan erfolgt online über den jeweiligen Kurstag - siehe unten.
Hierzu sollten Sie Ihre zugehörige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse kennen, da Sie diese als Kostenträger hinterlegen, es sei denn, Sie oder Ihr Unternehmen zahlen die Kursgebühren selbst.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen i.d.R. die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer im geforderten gesetzlichen Maß (meist 10% der Belegschaft; in Bau- und anderen Montage- bzw. Baustellenbetrieben auch mehr - bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft!).
Bringen Sie sich bitte Pausenverpflegung zum Lehrgang mit. Getränke und Kaffee erhalten Sie von uns.
Alle für die Abrechnung relevanten Informationen und notwendigen Formulare erhalten Sie nebst unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unseren folgenden Seiten:
Nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Originalformulars, ggf. zusätzlich mit der Kostenübernahmeerklärung der Unfallkassen, können wir den Teilnehmern am Ende des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung aushändigen.
Dann brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern, denn wir rechnen die Kursgebühren direkt mit Ihrer Unfallkasse oder zuständigen Berufsgenossenschaft ab.