Foto: A. Kauffenstein/DRK Riesa

Was leistet die Pflegeversicherung?

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung oder Pflegebedürftigkeit stellt sich ein. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: Der Gesetzgeber gibt mit einem Leistungskatalog im Sozialgesetzbuch eine Grundversorgung durch gesetzliche Leistungen vor, der allerdings durch individuelle Leistungen ergänzt werden kann.

Ansprechpartnerin - PDL

Petra Funke

Tel.: 03525 73 85 71
pflegedienst@drk-riesa.de

Greifswalder Str. 5
01589 Riesa

Voraussetzungen und wesentliche Inhalte der Pflegeversicherung

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).

Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:

  1. körperbezogenen Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)
  2. Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
  3. Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
  4. hauswirtschaftlichen Versorgung

verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

Welche Pflegegrade gibt es und welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung?

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesgesundheitsministerium über alle Leistungen, die für bestimmte Pflegegrade zur Verfügung stehen über folgenden LINK (EXTERNER Link auf Seite des BMG).

Neuregelungen im Bereich Gesundheit und Pflege

Informieren Sie sich über den derzeitigen Stand über folgenden LINK (EXTERNER Link zur Seite des Bundesgesundheitsministeriums).

Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2024

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

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Sie haben noch Fragen oder benötigen individuelle Beratung?

Nehmen Sie bitte mit unserer Pflegedienstleitung vor Ort, siehe oben, Kontakt auf und vereinbaren Sie eine Pflegeberatung.