Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle unterstützen Sie bei der Beantragung unterschiedlicher Stiftungsleistungen und beraten Sie zu weiteren sozialrechtlichen Bestimmungen und Hilfsmöglichkeiten.
Durch besondere Lebensumstände wie zum Beispiel persönliche Unglücksfälle oder unvorhergesehene Ereignisse können Menschen in Not geraten, die ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Die daraus entstehenden Probleme im familiären Zusammenleben, die finanziellen Nöte und Sorgen sowie Schulden sind Anlass, um Rat und Hilfe zu suchen.
Die Bundesstiftung „Hilfen für Familien, Mutter und Kind“ kann durch finanzielle Zuwendungen Familien unterstützen, die sich unverschuldet in einer Notlage befinden und die aus eigenen Bemühungen nicht zu beheben ist.
Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Unterstützung durch die Stiftung möglich ist.
Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.