Foto: Ende_DRK e.V.

Pflegeberatung

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Unsere Pflegeberater vor Ort unterstützen Sie eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.

Ansprechpartnerin - PDL

Petra Funke

Tel.: 03525 73 85 71
pflegedienst@drk-riesa.de

Greifswalder Str. 5
01589 Riesa

Beratung mit Herz und Verstand

Aufgabe unserer Pflegeberater ist es, Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellt Ihnen der Pflegeberater gerne das notwendige Infomaterial zur Verfügung. Unsere Pflegeberater geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommt unserer Pflegeberater auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos.

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z.B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

Was leistet die Pflegeversicherung?

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).

Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:

  1. körperbezogenen Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)
  2. Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
  3. Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
  4. hauswirtschaftlichen Versorgung

verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2024

Mit einem Klick auf das Titelbild der Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit kommen Sie zur Broschüre, die hilfreiche Informationen liefert. Sie können sich die Broschüre auch herunterladen oder ausdrucken. 

Unser Angebot

Laut Vorgaben der Kranken- bzw. Pflegekassen führen wir Beratungsgespräche durch.

Wir geben Ihnen Tipps, welche Leistungen Ihnen zustehen und beraten Sie individuell.

Terminpflichten:

  • Pflegegrad 2-3 = halbjährlich
  • Pflegegrad 4-5 = vierteljährlich
     

Für die Beratung entstehen keine Kosten für den Betroffenen/ Pflegebedürftigen.

Sie haben noch Fragen oder benötigen individuelle Beratung?

Nehmen Sie bitte mit unserer Pflegedienstleitung vor Ort, siehe oben, Kontakt auf.