Entlastende Hilfen für Pflegende. Foto: D. Ende/ DRK

Entlastungsleistungen

Ein Großteil der Hilfe- und Pflegebedürftigen wird ganz oder teilweise von ihren Angehörigen, ihrer Familie versorgt und gepflegt. Manche Hilfebedürftigkeit beginnt mit der Übernahme des Einkaufs, dem Frühjahrsputz etc. und nimmt dann schleichend zu. In anderen Fällen kommt die Hilfebedürftigkeit überraschend auf die Angehörigen zu. Beispielsweise nach einem Schlaganfall muss die Frage, wie die Versorgung und die Pflege zukünftig sichergestellt werden kann, beantwortet werden.

Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt

Ansprechpartnerin - PDL

Petra Funke

Tel.: 03525 73 85 71
pflegedienst@drk-riesa.de

Greifswalder Str. 5
01589 Riesa

Am wichtigsten ist es in solchen Situationen:
  • einen Überblick über die regional vorhandenen Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu bekommen
  • zu klären, ob zu deren Bezahlung Leistungen der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung beantragt werden können
  • zu planen/abzustimmen, wann die Angebote zeitlich genutzt und wann die Familie unterstützt werden soll
Alle Patienten mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Entlastungsleistungen durch die Sozialstation. Das bedeutet:
  • soziale Kontakte finden
  • Hilfestellung zur Alltagsbewältigung
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Hilfestellung bei häuslichen Verrichtungen
  • Anwesenheit einer Pflegefachkraft bei der Beurteilung im Rahmen einer MDK - Begutachtung

Sie haben weitere Fragen zu den von uns angebotenen Entlastungsleistungen?

Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf, siehe oben rechts, und klären Sie Ihre Fragen telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.