- Sozialhilfe-Empfänger
- Empfänger von Bürgergeld
- Rentner mit Mindestrente
- Jugendliche ohne Einkommen
- Alleinerziehende
- Menschen in akuten Notlagen
können hier nach Prüfung der Bedürftigkeit gegen eine geringe Beteiligung an den Nebenkosten in Höhe von EUR 6,00einmal pro Woche Lebensmittel entgegen nehmen.