Foto: A. Kauffenstein/DRK Riesa

Finanzielle Hilfen

Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle unterstützen Sie bei der Beantragung unterschiedlicher Stiftungsleistungen und beraten Sie zu weiteren sozialrechtlichen Bestimmungen und Hilfsmöglichkeiten.

Leistungen an Schwangere (Baby-Erstausstattung)

Die Bundesstiftung "Hilfen für Familien, Mutter und Kind" möchte schwangere Frauen bei der Finanzierung der Baby-Erstausstattung unterstützen. Die Stiftungshilfen sind einkommens- und vermögensabhängig und eine individuelle Anspruchsberechtigung kann in der Beratung geprüft werden. Dabei handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen der Stiftung. Eine Antragstellung ist bis zur Geburt des Kindes möglich.

Leistungen an Familien in Not

Durch besondere Lebensumstände wie zum Beispiel persönliche Unglücksfälle oder unvorhergesehene Ereignisse können Menschen in Not geraten, die ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Die daraus entstehenden Probleme im familiären Zusammenleben, die finanziellen Nöte und Sorgen sowie Schulden sind Anlass, um Rat und Hilfe zu suchen. 
  
Die Bundesstiftung „Hilfen für Familien, Mutter und Kind“ kann durch finanzielle Zuwendungen Familien unterstützen, die sich unverschuldet in einer Notlage befinden und die aus eigenen Bemühungen nicht zu beheben ist. 

Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Unterstützung durch die Stiftung möglich ist.

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.