Foto: Zelck/DRK e.V.

Beratung zu Mutter/Vater-Kind-Kuren, Mütter- und Schwangerenkuren

Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle des Müttergenesungswerkes. 

Wozu Vater/Mutter-Kind-Kuren?

Erschöpfung, Selbstzweifel, Stress, Schlafstörungen und ständiger Zeitdruck sind nur einige der Belastungen mit denen Mütter im Alltag zu kämpfen haben. Nicht selten machen diese Belastungen schließlich krank. Mütter und oft auch ihre Kinder. Der alltägliche Balanceakt zwischen Job und Familie, Haushalt und Partnerschaft wird aber auch für Väter immer öfter zur Belastung. Eine Kur macht sie wieder stark und hilft dabei ihre Gesundheit langfristig zu erhalten.

Wann eine Schwangerenkur?

„Risikoschwangerschaft“ bedeutet: erhöhtes Risiko für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind aufgrund der Vorgeschichte und/oder der erhobenen Befunde. Häufig sind auch körperliche Symptome Ausdruck von besonderer psychischer Belastung in der Schwangerschaft. Diese Kur ist für werdende Mütter ohne Begleitpersonen.

An wen richten sich unsere Angebote?

  • Mütter mit oder ohne Kindern; Schwangere
  • Väter mit Kindern 

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns.

  • Sie suchen unsere Beratungsstelle auf und informieren sich über Möglichkeiten und geeignete Angebote in einem Erstgespräch
  • Ihr Arzt bescheinigt die Notwendigkeit der Maßnahme (Attest)
  • der Kurantrag wird von uns an Ihre Krankenkasse gesandt
  • nach Bescheid durch die Krankenkasse nehmen Sie Kontakt mit unserer Beratungsstelle auf
  • bei einer Bewilligung treten Sie die Kur in der genehmigten Einrichtung an
  • bei einer Ablehnung beraten und unterstützen wir Sie gern bei einem Widerspruchsverfahren
  • nach Kur-Ende kommen Sie zum Nachsorgegespräch in die Beratungsstelle
     

Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei. 

Wer übernimmt die Kosten des Kuraufenthaltes?

In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme. Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10,00 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen. Privat Versicherte treffen bitte Rücksprache mit ihrer Versicherung.

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.